Nicht-VeranlagungsbescheinigungAusser dem "Sparer-Freibetrag" als Stuerentlastung möglich (§ 44 a Abs. 1 Nr. 2 EStG). Nicht Höhenbegrenzt. Beim zuständigen Finanzamt auf Antrag erhältlich.Insbesondere für Kinder oder Rentner interessant.
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