Allgem. Betriebswirtschaft
Kapitalmarktwesen
Due Diligence

Due Diligence

Due Diligence

Due (engl.) heißt gebührend, gehörig, angemessen, fällig. Diligence (engl.) = Fleiß.

Im Zusammenhang mit dem Vorhaben einen Partnervertrag oder Beteiligungsvertrag o.ä. zu gestalten kommt dem mit diesem Begriff belegten Teil des gesamten Prozesses die Aufgabe zu, angemessen, sorgfältig und fleißig alle im Zusammenhang relevanten Daten und sonstigen wichtigen Einflussfaktoren zu prüfen. Nicht nur aus Controllersicht sondern auch aus der Sicht zukünftig möglicher Geschäfte und Beziehungen werden in diesem Teilprozess “die Hosen runtergelassen”. Für einen Investor werden hier alle Hintergründe, Verpflechtungen etc. aufgedeckt. Ein Teil der Voraussetzung für ein Gelingen der Investition.


Direct Costing
Einflussfaktoren auf Kaufverhalten