Allgem. Betriebswirtschaft
Kapitalmarktwesen
Ertagswertmethode

Ertagswertmethode

Das Ertragswertverfahren ist grundsätzlich für Unternehmen aller Branchen und Grössenordnungen anwendbar. Durch langjährige Anwendung bei der Bewertung von Unternehmen ist dieses Verfahren auch durch die Rechtsprechung anerkannt.

Wie viel Gewinn erwirtschaftet das Unternehmen in Zukunft?
Wer ein Unternehmen kauft, investiert eine hohe Summe Geld in der Hoffnung, dass sich diese Investition auch lohnt und das Unternehmen entsprechend hohe Gewinne erzielt. Alternativ könnte man auch überlegen, das Geld in gut verzinsten Wertpapieren anzulegen.
Wie ein Wertpapier muss daher auch der investierte Kaufpreis genügend Zinsen in Form des zukünftig erwirtschafteten Gewinns abwerfen. Die Kernfrage ist daher: Wie hoch darf der Kaufpreis sein, damit der erwirtschaftete Gewinn eine angemessene Verzinsung darstellt? Entscheidend ist also die zukünftige Ertragskraft (i.d.R. für die folgenden fünf Jahre) einer Unternehmung, damit der Nachfolger aus den Erträgen nicht nur die im Unternehmen erforderlichen Investitionen, sondern auch seine Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus dem Kauf der Unternehmung finanzieren kann.

Der Ertragswert setzt sich zusammenaus den geschätzten zukünftigen Erträgen der folgenden fünf Jahre und

dem so genannten Kapitalisierungszinsfuss, mit dem die geschätzten Erträge abgezinst werden. Die Schätzung der zukünftigen Erträge beruht auf den Betriebsergebnissen der vergangenen drei Jahre und wird – vereinfacht – folgendermassen berechnet:

Betriebsergebnisse der letzten drei Jahre minus kalkulatorischer Unternehmerlohn minus ausserordentliche Erträge (Zuschüsse, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben) plus ausserordentliche Aufwendungen (Sonderabschreibungen, Spenden) Durchschnittliches Betriebsergebnis Die geschätzten zukünftigen Erträge werden dann mit dem Kapitalisierungszinsfuss abgezinst. Hierbei handelt es sich um einen Zinssatz für risikolose Kapitalanlagen, wie beispielsweise deutsche Bundesanleihen plus einem Aufschlag für das Unternehmerrisiko. In der Rechtssprechung schwanken die Zinssätze zwischen fünf und zwölf Prozent. Im konkreten Fall hängt die Höhe von der jeweiligen Risikobeurteilung, der Annahme über künftige Geldentwertung und Refinanzierungsmöglichkeiten des Käufers ab. Die Höhe des so genannten Risikozuschlags wirkt sich dabei erheblich auf die Höhe des Unternehmenswertes aus (siehe Beispiel 3 unten).
Informationen und Hilfestellung hierzu bieten Wirtschaftsprüfer.

Die Finanzierungsstruktur des Unternehmens wird nur indirekt in die Bewertung des Unternehmens einbezogen. Im Prinzip spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen vollständig mit Eigenkapital finanziert ist oder ausschliesslich durch Bankkredite. Die Finanzierungsstruktur spiegelt sich allerdings bei der Ermittlung des zukünftig zu erzielenden Überschusses wider, da die entsprechenden Zinsaufwendungen für Fremdkapital das Ergebnis mindern. Ausserdem wird ein Bewerter ein höheres Risiko bei steigender Fremdfinanzierung annehmen und damit den Risikozuschlag auf den Kapitalisierungszinssatz erhöhen.

Bei der Anwendung des Ertragswertverfahrens müssen u.a. folgende Fragen geklärt werden: Wie hoch sind die finanziellen Überschüsse (Cash-Flow) des Unternehmens?

Wie lassen sich die künftigen finanziellen Überschüsse ermitteln?

Wie hoch sollte der Kapitalisierungszinssatzes, insbesondere der Risikozuschlag sein?

Welche subjektiven Wertvorstellungen (Image des Unternehmens, Qualifikation des Personals usw.) sollten berücksichtigt werden? Hilfestellung hierzu bieten die Betriebsberater der Kammern sowie Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater.
Beispiel 1: Lohnt sich die Investition?
Der zukünftige Ertrag eines Unternehmens wird auf 50.000 Euro geschätzt. Der Kapitalisierungszinsfuss liegt bei neun Prozent. Nun wird ermittelt, wie viel Kapital ein Käufer anlegen müsste, um bei einer neun prozentigen Verzinsung 50.000 Euro Zinsen zu erhalten. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:

Zinsbetrag (50.000 Euro) : Zinssatz (9 %) x 100 = Kapital (Ertragswert: 555.555 Euro)

Erwartet der Käufer eine Kapitalverzinsung von mindestens 9 Prozent, sollte der Kaufpreis daher bei 555.555 Euro liegen. Andernfalls wäre eine alternative Kapitalanlage günstiger.

Das Rechenbeispiel macht auch deutlich, dass die Höhe des Kapitalisierungszinsfusses von ebenso grosser Bedeutung ist wie die Höhe des abzuzinsenden Ertrages selbst.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde im o.g. Beispiel nicht berücksichtigt, dass in die Ertragsschätzung eines Unternehmens in jedem Fall auch eine Analyse des aktuellen Unternehmenszustands und eine auf dieser Analyse basierende Unternehmensprognose (ca. fünf Jahre) hinsichtlich des Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotenzials. Hinzu kommt auch der so genannte Firmenwert oder Good Will des Unternehmens, also der gute Ruf, die Qualifikation des Personals, die Kontakte und Kooperationen mit anderen Unternehmens usw. Die Betriebsergebnisse der vergangenen Jahre allein reichen als Grundlage für eine solide Schätzung nicht aus.

Beispiel 2: Wie wirken sich unterschiedliche Risikozuschläge auf den Unternehmenswert aus?
Der Kapitalisierungszinssatz setzt sich in diesem Beispiel aus einem Basiszinssatz von 5 Prozent plus einem Risikozuschlag, von 3 Prozent bzw. alternativ 5 Prozent zusammen. Der Kapitalisierungszinssatz, d.h. die vom Käufer des Unternehmens erwartete Rendite, beträgt also entweder 8 oder 10 Prozent. Weitere denkbare Komponenten des Kapitalisierungszinssatzes werden aus Vereinfachungsgründen nicht betrachtet. Auch die steuerlichen Auswirkungen auf Überschüsse und Kapitalisierungszinssatz werden im folgenden Beispiel nicht berücksichtigt.

Die Überschüsse des Unternehmens sollen in den nächsten 5 Jahren und danach betragen:

Jahr 1Jahr 2Jahr 3Jahr 4Jahr 5nachhaltigÜberschüsse 100.000€ 120.000€ 150.000€ 120.000€ 130.000€ 150.000€ Barwertfaktor bei 8% 0,9259 0,8573 0,7938 0,7350 0,6806 8,5075 Barwertfaktor bei 10% 0,9091 0,8264 0,7513 0,6830 0,6209 6,2090 diskontierte Erträge 8% 92.590€ 102.876€ 119.070€ 88.200€ 88.478€ 1.276.125€ Unternehmenswert 1.767.339

  Jahr 1  Jahr 2  Jahr 3  Jahr 4  Jahr 5  nachhaltig 
Überschüsse  100.000 €  120.000 €  150.000 €  120.000 €  130.000 €  150.000 € 
Barwertfaktor bei 8%   0,9259   0,8573   0,7938   0,7350   0,6806   8,5075  
Barwertfaktor bei 10%   0,9091   0,8264   0,7513   0,6830   0,6209   6,2090  
Diskontierte Erträge 8%  6,2090   102.876€   119.070€   88.200€   88.478€   1.276.125€  
Unternehmenswert  1.767.339            


Der Barwertfaktor wird wie folgt errechnet:

Barwertfaktor Jahr 1 = 1 : (1 + Zinssatz (= Kapitalisierungszinsfuss + Risikozuschlag))1
Barwertfaktor Jahr 2 = 1 : (1 + Zinssatz)2 usw.
Barwertfaktor ab Jahr 6 = 1 : Zinssatz x Barwertfaktor des Jahres 5

Die abdiskontierten Erträge ergeben sich jeweils aus der Multiplikation der Überschüsse mit dem Barwertfaktor. Der Unternehmenswert errechnet sich aus der Summe der jährlich abdiskontierten Erträge.

Ergebnis: Ein höherer Risikozuschlag und damit auch höherer Kapitalisierungszinssatz führt also zu einem niedrigeren Unternehmenswert.

Berechnungsmöglichkeiten der Ertragswertmethode
Nun gibt es bei der Berechnung des Unternehmenswertes nach der Ertragswertmethode noch zwei verschiedene Herangehensweisen: auf Basis einer Ewigen Rente
Hier wird unterstellt, dass die Jahresüberschüsse in der Zukunft unbefristet zu erwarten sind. Der Barwert dieser unbefristeten Gewinne stellt, nachdem er mit dem Kapitalisierungszinsfuss abgezinst wurde, den Unternehmenswert bzw. den Kaufpreis dar (siehe Beispiel 3).

auf Basis des Staffelverfahrens
Das Staffelverfahren wird vorwiegend angewandt, wenn Unternehmen vor einem grundlegenden Wandel ihrer Ertragslage stehen. Hier werden die in der Zukunft zu erwartenden Gewinne zeitlich befristet und mit unterschiedlichen Kapitalisierungs-zinssätzen abgezinst. Ist die Umstrukturierung abgeschlossen, wird auf der letzten Stufe wieder nach "ewiger Rente" gerechnet. Beispiel 3: Wie wirkt sich die „ewige Rente“ auf den Unternehmenswert aus?
Werden die künftigen finanziellen Überschüsse bereits ab dem ersten Jahr in konstanter Höhe angenommen, kann der Unternehmenswert

nach der Formel der „ewigen Rente“ berechnet werden:

Der Gewinn eines Unternehmens wird ermittelt und der Unternehmerlohn hiervon abgesetzt. Erwirtschaftet etwa ein Handwerksbetrieb einen Gewinn in Höhe von 90.000 Euro und beträgt der davon abzuziehende Unternehmerlohn 40.000 Euro, so liegt der Ertrag des Unternehmens bei 50.000 Euro.
Dieser Ertrag von 50.000 Euro wird nach dem Verfahren der Ewigen Rente zu 9 % kapitalisiert. Als Unternehmenswert errechnet sich dann: 50.000 : 9 x 100 = 555.555 Euro

Durch die Verwendung unterschiedlicher Kapitalisierungszinssätze oder zeitlicher Befristung der Abzinsung können sich erhebliche Kaufpreisunterschiede ergeben. Es sollte daher für jeden Unternehmensnachfolger erklärtes Ziel sein, unter allen Umständen eine zeitliche Befristung der Gewinnkapitalisierung durchzusetzen, da eine Unternehmensbewertung auf Basis einer Ewigen Rente stets zu deutlich höheren Kaufpreisforderungen seitens des Verkäufers führt.

Stuttgarter Verfahren
Substanzwertverfahren